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4% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0357, Preußen (Kommunalverwaltung) Öffnen
Selbstverwaltung: westfälische Landgemeindeordnung vom 19. März 1856 und rheinische Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 und Gesetz vom 15. Mai 1856; 3) die neuen Provinzen nebst Hohenzollern, wo für Schleswig-Holstein die Landgemeindeverhältnisse
4% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0232, von Stadtasyle bis Städteordnung Öffnen
. d.). (S. auch Schwebebahnen und Stufenbahn.) Stadtbriefe, s. Stadtpost. Städtebund, Rheinischer, s. Rheinischer Städtebund. Städteordnung, eine Gemeindeordnung, welche ausschließlich für die Städte gilt. Die Städte hatten im Mittelalter zum
4% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0066, von Gemeindeabgaben bis Gemeindebeisassen Öffnen
. In den östlichen Provinzen Preußens ist das Schulzenamt mitunter mit dem Besitz eines gewissen Guts (Erbscholtisei) verbunden. Nach andern Gemeindeordnungen dagegen und insbesondere nach den meisten Städteordnungen hat der Gemeindevorstand
3% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0065, Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) Öffnen
vom 30. Mai 1853; in Westfalen gelten die Städte- und die Landgemeindeordnung vom 19. März 1856; in der Rheinprovinz besteht für die größern Städte das Gesetz vom 15. Mai 1856, für die andern Gemeinden die Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 mit einigen
3% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
und ihr Finanzwesen in Frankreich (Leipz. 1874); Crisenoy, La situation financière des communes en 1885 (jährlich). Gemeindekrankenversicherung, s. Krankenkassen. Gemeindeordnung, Inbegriff von Bestimmungen über die Verfassung und Organisation
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0979, von Molla bis Möllhausen Öffnen
Konstruktionen", Heft 1-7 (Darmst. 1833-44). Möller, Eduard von, preuß. Staatsbeamter, geb. 3. Juni 1814 zu Minden, wurde 1840 Landrat in Simmern. Nachdem er im Ministerium des Innern die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz bearbeitet hatte, wurde
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0215, von Stadtältester bis Stadtlohn Öffnen
1853 (Liegn. 1883, 2 Bde.); Kotze, Die preußischen Städteordnungen (2. Aufl., Berl. 1883); Ebert, Der Stadtverordnete im Geltungsgebiet der Städteordnung vom 30. Mai 1853 (2. Aufl., das. 1883); "Städteordnung für die Rheinprovinz" (3. Aufl., Elberf
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0412, von Kleister bis Klek Öffnen
entbrannten Parteikampfe zwischen der Masse des alten Landesadels unter Isagoras und der Partei der Alkmäoniden ergriff K., auch hierbei noch von Delphi aus gefördert, die Sache des Demos und schuf 509 v. Chr. die neue Phylen- und Gemeindeordnung